Die erste eigene Wohnung, Fahrtkosten zum Betrieb und die Frage, ob am Monatsende noch genug übrig bleibt: Für viele angehende Fachkräfte entscheidet die Ausbildungsvergütung mit darüber, ob eine duale Ausbildung finanziell machbar ist. Ich zeige, welche Mindestbeträge 2026 gelten, warum die tatsächliche Zahlung je nach Beruf stark schwankt und wie sich Brutto in Netto verwandelt.
Die wichtigsten Zahlen und Regeln auf einen Blick
- 724 Euro brutto beträgt die gesetzliche Untergrenze im ersten Ausbildungsjahr bei einem Start 2026.
- Im zweiten, dritten und vierten Jahr gelten mindestens 854, 977 und 1.014 Euro.
- Tarifverträge, Branche, Region und Unternehmensgröße können zu einer deutlich höheren Zahlung führen.
- Vom Bruttobetrag gehen meist Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
- Bei finanziellen Engpässen kommen je nach Situation Berufsausbildungsbeihilfe oder Schüler-BAföG infrage.
Wie viel Geld gibt es 2026 mindestens?
Wer seine duale Berufsausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnt, darf die gesetzlichen Mindestbeträge nicht unterschreiten. Sie gelten für Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Die Beträge sind Bruttowerte pro Monat, nicht das Geld, das später auf dem Konto landet.
| Ausbildungsjahr | Monatliche Mindestvergütung 2026 | Was davon wichtig ist |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 724 Euro brutto | Gilt für Ausbildungen mit Beginn im Jahr 2026 |
| 2. Jahr | 854 Euro brutto | Der Betrag muss gegenüber dem ersten Jahr steigen |
| 3. Jahr | 977 Euro brutto | Gilt auch bei dreijährigen dualen Ausbildungen |
| 4. Jahr | 1.014 Euro brutto | Relevant vor allem bei vierjährigen Ausbildungsberufen |
Diese Untergrenze ist kein allgemeiner Durchschnitt und auch kein automatisch angemessener Lohn für jeden Beruf. Sie ist das gesetzliche Minimum. Wer bereits 2025 begonnen hat, fällt grundsätzlich unter die Sätze, die zum damaligen Ausbildungsbeginn galten. Entscheidend ist also nicht nur das aktuelle Kalenderjahr, sondern der Start der Ausbildung.
Nach den aktuellen Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung erhielten Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben 2025 durchschnittlich 1.209 Euro brutto im Monat. Dieser Wert zeigt gut, wie weit Tarifzahlungen über der gesetzlichen Untergrenze liegen können, sagt aber nichts über jeden einzelnen Beruf aus.
Warum sich die Zahlung von Beruf zu Beruf unterscheidet
Die Mindestbeträge bilden nur den Boden. In der Praxis bestimmen vor allem Tarifvertrag, Ausbildungsberuf, Region und Branche, wie viel tatsächlich gezahlt wird. Ein großer Industriebetrieb kann deshalb deutlich mehr bieten als ein kleiner Betrieb im gleichen Bundesland.
Tarifvertrag als wichtige Orientierung
Viele Unternehmen orientieren sich an Tarifverträgen, auch wenn sie nicht unmittelbar tarifgebunden sind. Besonders in Industrie, Handel, öffentlichem Dienst und größeren Handwerksbetrieben sind die vereinbarten Beträge oft attraktiver. Für mich ist der Tarifvertrag deshalb der beste erste Vergleichsmaßstab, nicht die bloße Aussage „übertarifliche Bezahlung“ in einer Stellenanzeige.
Gilt ein Tarifvertrag direkt für den Betrieb, muss die darin festgelegte Zahlung beachtet werden. Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, kann die tarifliche Vergütung des jeweiligen Bereichs trotzdem als Vergleich dienen. Eine deutlich niedrigere Zahlung kann rechtlich problematisch werden, insbesondere wenn sie den einschlägigen Tarifwert um mehr als 20 Prozent unterschreitet.
Beruf und Region machen einen spürbaren Unterschied
Technische, industrielle und manche kaufmännischen Ausbildungen werden häufig besser vergütet als Berufe in kleinen Dienstleistungsbetrieben. Auch Ost-West-Unterschiede und regionale Lebenshaltungskosten spielen eine Rolle. Ein Betrag, der in einer Kleinstadt auskömmlich wirkt, reicht in München, Hamburg oder Frankfurt deutlich weniger weit.
Beim Vergleich sollte ich deshalb nicht nur auf die Monatszahlung schauen. Entscheidend sind auch Arbeitszeit, Fahrtstrecke, Überstundenregelung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen. Ein etwas niedrigerer Grundbetrag kann durch Zuschüsse sinnvoll ergänzt werden, ersetzt aber keine faire Gesamtvergütung.
Was vom Bruttobetrag übrig bleibt
Die Zahlung im Ausbildungsvertrag wird als Brutto angegeben. Davon werden normalerweise Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Bei einer niedrigen Ausbildungsvergütung fällt häufig keine oder nur geringe Lohnsteuer an, die genaue Auszahlung hängt aber von Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und persönlichen Merkmalen ab.
| Brutto im Monat | Grobe Nettoorientierung | Einordnung |
|---|---|---|
| 724 Euro | etwa 570 bis 590 Euro | Typischer Mindestbetrag im ersten Jahr bei Ausbildungsbeginn 2026 |
| 854 Euro | etwa 670 bis 700 Euro | Mindestens im zweiten Ausbildungsjahr bei Start 2026 |
| 1.209 Euro | etwa 950 bis 1.020 Euro | Orientierung am tariflichen Durchschnitt 2025 |
Die Werte sind bewusst nur als realistische Orientierung gedacht. Eine exakte Berechnung liefert erst die persönliche Lohnabrechnung. Gerade bei Minderjährigen, privat Versicherten oder besonderen Steuermerkmalen kann das Ergebnis abweichen.
Für die persönliche Planung rechne ich nicht mit dem Brutto, sondern mit dem voraussichtlichen Netto und ziehe anschließend feste Kosten ab. Dazu gehören Miete, Strom, Internet, Fahrtkosten, Essen und Lernmittel. Wer bei 724 Euro brutto allein eine Wohnung finanzieren muss, wird ohne zusätzliche Unterstützung oft sehr knapp kalkulieren müssen.
Welche Rechte bei Zahlung und Arbeitszeit gelten
Der Ausbildungsbetrieb muss die Vergütung grundsätzlich spätestens am letzten Arbeitstag des laufenden Monats zahlen. Der Betrag sollte im Ausbildungsvertrag klar genannt sein und im Verlauf der Ausbildung regelmäßig steigen. Fehlt eine nachvollziehbare Regelung, lohnt sich eine Prüfung durch die zuständige Kammer oder eine Beratungsstelle.
Auch bei Berufsschulunterricht, gesetzlich vorgeschriebener Freistellung und bestimmten Ausfallzeiten läuft die Zahlung weiter. Bei unverschuldeter Verhinderung besteht die Vergütung in vielen Fällen bis zu sechs Wochen fort. Überstunden dürfen nicht einfach unbezahlt bleiben. Sie müssen vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.
Teilzeit bedeutet nicht automatisch finanzielle Nachteile
Bei einer Teilzeitausbildung kann die Vergütung anteilig sinken. Die Kürzung darf jedoch grundsätzlich nicht stärker ausfallen als die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit. Wer beispielsweise 25 Prozent weniger arbeitet, sollte nicht ohne sachlichen Grund 50 Prozent weniger erhalten.
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Wenn die Zahlung zu niedrig wirkt
Ein häufiger Fehler ist, nur den eigenen Vertrag mit Freunden zu vergleichen. Zuerst sollte ich prüfen, ob ein Tarifvertrag gilt, wann die Ausbildung begonnen hat und ob es sich tatsächlich um eine duale Ausbildung nach BBiG handelt. Danach helfen Ausbildungsberatung, Gewerkschaft, Betriebsrat oder die zuständige Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer weiter.
Was bei finanziellen Engpässen helfen kann
Reicht das Geld trotz korrekter Zahlung nicht aus, kann Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, eine wichtige Unterstützung sein. Sie richtet sich vor allem an Auszubildende in dualen Berufen, deren Einkommen und familiäre Unterstützung nicht ausreichen, insbesondere wenn sie für die Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können.
Die Höhe hängt unter anderem von Ausbildungsvergütung, Wohnkosten, Einkommen der Eltern und Entfernung zum Ausbildungsbetrieb ab. Den Antrag stellt man bei der Agentur für Arbeit. Ich würde damit nicht bis zum letzten Monat warten, denn Leistungen werden nicht immer unbegrenzt rückwirkend bewilligt.
Bei einer rein schulischen Ausbildung wird meist keine monatliche Zahlung durch einen Ausbildungsbetrieb geleistet. Hier kann je nach Schulform und persönlicher Lage Schüler-BAföG die passendere Unterstützung sein. Diese beiden Wege sollte man nicht verwechseln, weil die Voraussetzungen unterschiedlich sind.
- Duale Ausbildung: Vergütung durch den Ausbildungsbetrieb, eventuell ergänzt durch BAB.
- Schulische Ausbildung: meist keine betriebliche Zahlung, eventuell Unterstützung durch Schüler-BAföG.
- Teilzeitausbildung: anteilige Vergütung und möglicherweise ein anderer Unterstützungsbedarf.
- Ausbildung mit Wohnkosten: zusätzliche Prüfung von Fahrtkostenzuschüssen und weiteren Hilfen.
Wie sich ein gutes Angebot wirklich erkennen lässt
Eine faire Ausbildungsstelle erkenne ich nicht allein an einer großen Zahl in der Anzeige. Ich prüfe den Vertrag, die Entwicklung der Beträge, die Arbeitszeit und alle Zusatzleistungen. Besonders wichtig ist, ob die Vergütung im zweiten und dritten Jahr klar ansteigt und ob der Betrieb transparent erklärt, nach welchem Tarif oder welcher internen Regelung er zahlt.
Vor der Unterschrift würde ich mindestens diese Punkte vergleichen:
- Monatlicher Bruttobetrag in jedem Ausbildungsjahr
- Tarifbindung oder branchenübliche Vergleichswerte
- Arbeitszeit, Berufsschultage und Umgang mit Überstunden
- Fahrtkostenzuschuss, Essenszuschuss und Sonderzahlungen
- Entfernung zu Betrieb und Berufsschule
- Möglichkeiten für BAB oder andere finanzielle Hilfen
Meine Erfahrung mit solchen Vergleichen ist, dass Bewerber oft nur auf den Betrag im ersten Jahr schauen. Das ist zu kurz gedacht. Eine Ausbildung dauert meist mehrere Jahre, und die Entwicklung der Vergütung ist langfristig wichtiger als ein kleiner Vorsprung in den ersten Monaten.
Die richtige Rechnung beginnt nicht beim Mindestbetrag
Die gesetzlichen Sätze für 2026 schaffen eine klare Untergrenze, aber sie ersetzen keinen persönlichen Finanzplan. Entscheidend sind das Netto, die örtlichen Lebenshaltungskosten und die Frage, ob Tarifzahlung oder Unterstützung den Abstand zum tatsächlichen Bedarf ausgleichen.
Wer vor Vertragsabschluss Brutto, Netto, Fahrtkosten und mögliche Zuschüsse nebeneinanderstellt, erkennt schnell, ob das Angebot tragfähig ist. Genau diese nüchterne Prüfung schafft Sicherheit und verhindert, dass die Ausbildung an einer vermeidbaren finanziellen Belastung scheitert.