Ferienjob für Schüler und Studierende - Regeln, Lohn und Vertrag

9. September 2026

Ein junges Mädchen mit Zahnspange verteilt Zeitungen als Ferienjob. Sie steckt gerade eine Zeitung in einen Briefkasten.

Inhaltsverzeichnis

Ein Ferienjob kann mehr sein als ein schneller Verdienst in den schulfreien Wochen. Er bietet erste Einblicke in die Arbeitswelt, stärkt Selbstständigkeit und zeigt, welche Tätigkeiten wirklich zu den eigenen Interessen passen. Ich erkläre, welche Regeln für Schülerinnen, Schüler und Studierende gelten, wie viel Lohn realistisch ist und worauf du vor der Unterschrift achten solltest.

Die wichtigsten Regeln für einen sicheren Ferienjob auf einen Blick

  • Alter entscheidet über Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Schutzvorschriften.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung ist meist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt.
  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde, gilt aber nicht für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen in den Ferien höchstens 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt werden.
  • Ein schriftlicher Vertrag, erfasste Arbeitszeiten und eine klare Aufgabenbeschreibung schützen vor Problemen.

Was eine Ferienbeschäftigung rechtlich bedeutet

Gemeint ist eine vorübergehende Arbeit während der Schul- oder Semesterferien. Typisch sind Einsätze im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Lager, in der Landwirtschaft, bei Veranstaltungen, im Büro oder bei privaten Haushalten. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Stelle, sondern wie lange und unter welchen Bedingungen gearbeitet wird.

Für viele Schülerinnen und Schüler passt eine kurzfristige Beschäftigung. Sie muss von Anfang an befristet sein und darf grundsätzlich höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern. In landwirtschaftlichen Betrieben gelten bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Eine feste Verdienstgrenze gibt es bei dieser Beschäftigungsform nicht, trotzdem können Steuern anfallen.

Davon zu unterscheiden ist der Minijob mit Verdienstgrenze. 2026 liegt diese Grenze bei durchschnittlich 603 Euro im Monat. Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro entspricht das ungefähr 43,38 Arbeitsstunden monatlich. Wer mehr verdienen möchte, kann unter den Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung auch deutlich mehr arbeiten.

Beschäftigungsform Typische Grenze Worauf es ankommt
Kurzfristige Beschäftigung 3 Monate oder 70 Arbeitstage Keine feste Verdienstgrenze, aber steuerliche Prüfung
Minijob mit Verdienstgrenze Durchschnittlich 603 Euro monatlich Geeignet für regelmäßige Nebenjobs
Werkstudentenstelle Vor allem während der Vorlesungszeit relevant Studium muss im Mittelpunkt bleiben

Ich halte diese Unterscheidung für besonders wichtig, weil viele Angebote pauschal als Minijob bezeichnet werden. Das kann zu falschen Erwartungen führen, etwa bei Arbeitszeit, Sozialversicherung oder der Frage, ob der Verdienst begrenzt ist.

Welche Regeln für Schülerinnen und Schüler gelten

Bei Minderjährigen steht der Schutz vor Überforderung an erster Stelle. Grundlage sind das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Eine Beschäftigung darf weder die Gesundheit noch die schulische Entwicklung beeinträchtigen, und bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Ab 13 Jahren sind nur leichte Tätigkeiten erlaubt

Kinder ab 13 Jahren dürfen nur leichte und geeignete Arbeiten übernehmen, zum Beispiel Nachhilfe, Zeitungen austragen, Botengänge oder Hilfe im Haushalt. Die täglichen und wöchentlichen Grenzen sind deutlich niedriger als bei älteren Jugendlichen. Gefährliche Maschinen, schwere Lasten, Nachtarbeit und Tätigkeiten mit erheblichem Unfallrisiko sind tabu.

Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gilt die Feriengrenze

Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, darf in den Schulferien höchstens 20 Arbeitstage beziehungsweise vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. In dieser Zeit sind normalerweise bis zu acht Stunden täglich und höchstens 40 Stunden pro Woche an fünf Tagen erlaubt. Der Einsatz liegt in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr.

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Wochenendarbeit ist nur in bestimmten Branchen und unter besonderen Bedingungen zulässig. Auch Pausen sind vorgeschrieben. Bei mehr als 4,5 bis sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten nötig, bei mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten.

Ab 18 Jahren gelten die Regeln für Erwachsene

Volljährige Schülerinnen und Schüler unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz. Dennoch bleiben Pausen, Ruhezeiten, Arbeitsschutz und die Pflicht zur korrekten Lohnzahlung bestehen. Der Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Zeitstunde gilt in der Regel auch für Ferienarbeit, nicht jedoch für Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, Minderjährige könnten automatisch jede Tätigkeit zum gleichen Stundenlohn wie Erwachsene ausüben. Das stimmt nicht. Entscheidend sind Alter, Schulpflicht, Ausbildungsstand, Branche und die konkrete Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Webseite für Ferienjobs im Weimarer Land. Hier findest du deinen Schülerjob, um dein Taschengeld aufzubessern.

Welche Tätigkeiten sinnvoll sind

Die beste Stelle ist nicht unbedingt die mit dem höchsten Stundenlohn. Ich würde zuerst prüfen, ob die Arbeit erlaubt, sicher und für die eigene Zukunft nützlich ist. Ein kurzer Einsatz kann bereits zeigen, ob ein Berufsfeld den eigenen Vorstellungen entspricht.

Gute Möglichkeiten für Einsteiger

  • Einzelhandel vermittelt Kundenkontakt, Warenwirtschaft und Zuverlässigkeit. Die Aufgaben reichen vom Auffüllen der Regale bis zur Inventur.
  • Lager und Logistik passen zu Jugendlichen, die gern praktisch arbeiten. Hier müssen Arbeitskleidung, Hebehilfen und Sicherheitsregeln stimmen.
  • Gastronomie und Veranstaltungen trainieren Stressresistenz und Teamarbeit. Unregelmäßige Arbeitszeiten und spätes Arbeiten müssen bei Minderjährigen genau geprüft werden.
  • Nachhilfe und Kinderbetreuung eignen sich für Schülerinnen und Schüler mit guten Fachkenntnissen oder Verantwortungsgefühl. Eine klare Absprache zu Zeiten und Aufgaben ist besonders wichtig.
  • Büro und digitale Aufgaben können erste Erfahrungen mit Organisation, Datenpflege oder Kundenkommunikation vermitteln.
  • Gartenbau und Landwirtschaft bieten viele saisonale Stellen, verlangen aber körperliche Belastbarkeit und einen sorgfältigen Blick auf den Arbeitsschutz.

Für die spätere Bewerbung zählt nicht nur der Firmenname. Auch kleine Aufgaben lassen sich sinnvoll beschreiben, etwa pünktliches Arbeiten, Kundenkontakt, Kassenverantwortung, Teamarbeit oder das selbstständige Organisieren von Abläufen. Genau solche Beispiele machen einen kurzen Einsatz im Lebenslauf glaubwürdig.

Wie du eine passende Stelle findest und prüfst

Viele gute Angebote entstehen durch direkte Nachfrage. Supermärkte, Cafés, Gärtnereien, Handwerksbetriebe, Vereine und kleinere Unternehmen planen saisonale Unterstützung oft frühzeitig. Zusätzlich helfen Jobbörsen, die Agentur für Arbeit, Aushänge und Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld.

  1. Zeitraum festlegen und prüfen, wie viele Arbeitstage innerhalb des Kalenderjahres noch zulässig sind.
  2. Aufgaben auswählen, die zum Alter, zur Gesundheit und zu den eigenen Fähigkeiten passen.
  3. Schriftlich bewerben, auch wenn der Betrieb zunächst nur mündlich Unterstützung sucht.
  4. Vertrag prüfen, bevor die erste Schicht beginnt.
  5. Arbeitszeiten dokumentieren und die Abrechnung mit den tatsächlich geleisteten Stunden vergleichen.

In den Vertrag gehören mindestens Arbeitgeber, Tätigkeit, Beginn und Ende, Arbeitszeit, Pausen, Stundenlohn, Auszahlungstermin und Urlaubsregelung. Bei Minderjährigen sollten die Eltern den Vertrag ebenfalls lesen. Fehlen diese Angaben oder wird nur Barzahlung ohne Abrechnung angeboten, würde ich Abstand nehmen.

Lesen Sie auch: Die wichtigsten Schuler auf Twitter: Ein Blick auf ihre Aktivitäten und Einflüsse

Warnzeichen bei unseriösen Angeboten

  • Es wird ein ungewöhnlich hoher Verdienst ohne klare Tätigkeit versprochen.
  • Der Arbeitgeber verlangt Geld für Kleidung, Schulungen oder die Vermittlung.
  • Arbeitszeit und Bezahlung sollen erst später festgelegt werden.
  • Es gibt keinen schriftlichen Vertrag oder keine nachvollziehbare Abrechnung.
  • Der Einsatz findet nachts, mit gefährlichen Geräten oder ohne Einweisung statt.

Ein Ferienjob darf anstrengend sein, aber er sollte nie undurchsichtig wirken. Schülerinnen und Schüler sind während der Arbeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Trotzdem muss der Arbeitgeber die Beschäftigung ordnungsgemäß anmelden und für sichere Arbeitsbedingungen sorgen.

Was für Studierende und bei der Abrechnung wichtig ist

Studierende können in den Semesterferien ebenfalls kurzfristig arbeiten. Wird die Tätigkeit von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt, ist sie meist sozialversicherungsfrei. Die genaue Beurteilung hängt aber auch davon ab, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und welche weiteren Jobs bestehen.

Wer länger im Unternehmen bleiben möchte, landet häufig bei einer Werkstudentenstelle. Während der Vorlesungszeit gilt dabei grundsätzlich die 20-Stunden-Regel pro Woche, damit das Studium im Mittelpunkt bleibt. In der vorlesungsfreien Zeit ist mehr Arbeitszeit möglich, die gesamte Beschäftigung muss aber weiterhin sozialversicherungsrechtlich korrekt eingeordnet werden.

Auch eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht automatisch steuerfrei. Der Arbeitgeber kann Lohnsteuer einbehalten. Ob am Ende tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten Jahreseinkommen und der persönlichen Steuerklasse ab. Bei einem insgesamt niedrigen Einkommen kann sich eine Steuererklärung lohnen.

Das Kindergeld bleibt bei minderjährigen Kindern normalerweise unberührt. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium gelten zusätzliche Bedingungen, besonders bei regelmäßiger Arbeit neben der Ausbildung. Für 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind. Bei längeren oder wiederkehrenden Einsätzen sollten Eltern die Auswirkungen auf den konkreten Anspruch prüfen.

BAföG, Familienversicherung und weitere Leistungen können ebenfalls eine Rolle spielen. Ein einzelner kurzer Einsatz ist oft unproblematisch, aber mehrere Jobs oder hohe Gesamteinkünfte verändern die Bewertung. Ich empfehle deshalb, vor der Unterschrift alle bestehenden Beschäftigungen zusammenzurechnen und bei Unsicherheit die Krankenkasse, das Studierendenwerk oder die zuständige Beratungsstelle einzubeziehen.

Ein guter Sommerjob zahlt sich auch später aus

Der finanzielle Ertrag ist nur ein Teil des Nutzens. Wer pünktlich erscheint, Fragen stellt, Arbeitszeiten notiert und sich am Ende ein kurzes Arbeitszeugnis geben lässt, gewinnt Erfahrungen, die bei der nächsten Bewerbung deutlich mehr zählen als ein beliebiges Stichwort im Lebenslauf.

Meine wichtigste Empfehlung lautet deshalb, nicht nur auf den Stundenlohn zu schauen. Ein klar befristeter, sicherer und gut organisierter Einsatz mit fairer Betreuung kann der erste echte Schritt in Richtung Ausbildung, Studium oder Wunschberuf sein.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Eine kurzfristige Beschäftigung darf grundsätzlich höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern. In der Landwirtschaft gelten bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Eine feste Verdienstgrenze gibt es nicht, allerdings können Steuern anfallen.

Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen in den Ferien höchstens 20 Arbeitstage beziehungsweise vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Üblich sind bis zu acht Stunden täglich und höchstens 40 Stunden pro Woche an fünf Tagen, in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr. Zusätzlich müssen zwölf Stunden Ruhezeit sowie vorgeschriebene Pausen eingehalten werden.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 grundsätzlich 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt jedoch nicht für Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze liegt das durchschnittliche Monatslimit 2026 bei 603 Euro.

Der Vertrag sollte Arbeitgeber, Tätigkeit, Beginn und Ende, Arbeitszeit, Pausen, Stundenlohn, Auszahlungstermin und Urlaubsregelung nennen. Außerdem solltest du deine Arbeitszeiten dokumentieren und die Abrechnung mit den tatsächlich geleisteten Stunden vergleichen. Fehlen Vertrag oder nachvollziehbare Abrechnung, ist Vorsicht angebracht.

Artikel bewerten

Bewertung: 0.00 Stimmenanzahl: 0

Tags:

minijob werkstudenten ferienjob jugendarbeitsschutz mindestlohn

Beitrag teilen

Eckhard Rudolph

Eckhard Rudolph

Mein Name ist Eckhard Rudolph und ich bringe 10 Jahre Erfahrung im Bereich Bildung mit. Schon früh habe ich erkannt, wie wichtig Bildung für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung ist. Diese Überzeugung treibt mich an, komplexe Themen verständlich zu machen und dabei zu helfen, Wissen klar und strukturiert zu vermitteln. In meinen Beiträgen beschäftige ich mich mit verschiedenen Aspekten der Bildung, von innovativen Lehrmethoden bis hin zu aktuellen Trends in der Bildungslandschaft. Ich lege großen Wert darauf, meine Informationen sorgfältig zu recherchieren und verschiedene Perspektiven zu vergleichen, um meinen Lesern präzise und nützliche Inhalte zu bieten. Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur die Herausforderungen im Bildungsbereich näherzubringen, sondern auch Lösungen und Ansätze aufzuzeigen, die Ihnen helfen können, die Themen besser zu verstehen und anzuwenden.

Kommentar schreiben

Kommentare

2
MA

Margarete

Ach, dieser Artikel ist ja wirklich sehr hilfreich! Ich habe ja selbst Enkelkinder, die jetzt so langsam in das Alter kommen, wo sie vielleicht mal einen Ferienjob machen wollen. Da ist es gut, wenn man als Großmutter auch ein bisschen Bescheid weiß, damit man die Kleinen unterstützen kann und sie nicht über den Tisch gezogen werden. Das mit dem Mindestlohn finde ich ja gut, aber dass der nicht für alle gilt, ist schon ein bisschen schade, gell? Und die Sache mit den 20 Arbeitstagen im Jahr, da muss man auch aufpassen, dass man das nicht vergisst. Ich werde mir das alles gut merken und vielleicht auch mal ausdrucken, damit ich es parat habe. So ein schriftlicher Vertrag ist ja sowieso das A und O, das sage ich meinen Enkeln immer wieder. Man weiß ja nie, was passiert. Vielen Dank für die guten Hinweise, das hilft wirklich sehr. Liebe Grüße!

Eckhard Rudolph
Eckhard RudolphAutor

Vielen Dank für das nette Feedback! Freut mich sehr, wenn ich damit helfen konnte.

SK

SkyLady99

Oh man, Ferienjob für Schüler und Studenten, das ist ja echt ein Thema, das mich total beschäftigt! Gerade wo meine Große jetzt bald in die Oberstufe kommt und die Kleine auch schon fragt, ob sie nicht mal ein bisschen Taschengeld verdienen kann. Da ist man als Mama ja immer so hin- und hergerissen, einerseits sollen sie lernen, wie das Arbeitsleben so ist und Verantwortung übernehmen, aber andererseits will man sie auch beschützen und dass sie nicht überfordert werden. Dieser Artikel ist da echt Gold wert, weil er so schön klar aufzeigt, worauf man achten muss. Das mit dem Alter und den Arbeitszeiten ist super wichtig, da hatte ich schon ein bisschen Sorge, dass die Firmen das vielleicht ausnutzen könnten. Und das mit dem Mindestlohn ist auch so eine Sache, da muss man echt aufpassen, dass die Kids nicht unter Wert verkauft werden. 💸 Ich merke schon, ich muss mir das nochmal genau durchlesen, wenn es dann wirklich so weit ist. Das mit den 20 Arbeitstagen für Vollzeitschulpflichtige ist auch gut zu wissen, da muss ich drauf achten, dass sie ihre Ferien auch noch genießen können und nicht nur am Arbeiten sind. Und ganz wichtig finde ich den Punkt mit dem schriftlichen Vertrag und der Arbeitszeiterfassung! Da muss ich echt drauf bestehen, damit später keine Missverständnisse aufkommen. Man hört ja immer wieder mal von so blöden Geschichten, wo dann am Ende der Lohn nicht stimmt oder die Aufgaben ganz anders waren als besprochen. Da bin ich lieber auf der sicheren Seite. Danke für die ganzen Infos, das nimmt mir schon mal ein bisschen die Sorgenfalten von der Stirn! 😊

Eckhard Rudolph
Eckhard RudolphAutor

Cieszę się, że mogłem pomóc! 😊