Ein Ferienjob kann mehr sein als ein schneller Verdienst in den schulfreien Wochen. Er bietet erste Einblicke in die Arbeitswelt, stärkt Selbstständigkeit und zeigt, welche Tätigkeiten wirklich zu den eigenen Interessen passen. Ich erkläre, welche Regeln für Schülerinnen, Schüler und Studierende gelten, wie viel Lohn realistisch ist und worauf du vor der Unterschrift achten solltest.
Die wichtigsten Regeln für einen sicheren Ferienjob auf einen Blick
- Alter entscheidet über Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Schutzvorschriften.
- Eine kurzfristige Beschäftigung ist meist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt.
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde, gilt aber nicht für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
- Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen in den Ferien höchstens 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt werden.
- Ein schriftlicher Vertrag, erfasste Arbeitszeiten und eine klare Aufgabenbeschreibung schützen vor Problemen.
Was eine Ferienbeschäftigung rechtlich bedeutet
Gemeint ist eine vorübergehende Arbeit während der Schul- oder Semesterferien. Typisch sind Einsätze im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Lager, in der Landwirtschaft, bei Veranstaltungen, im Büro oder bei privaten Haushalten. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Stelle, sondern wie lange und unter welchen Bedingungen gearbeitet wird.
Für viele Schülerinnen und Schüler passt eine kurzfristige Beschäftigung. Sie muss von Anfang an befristet sein und darf grundsätzlich höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern. In landwirtschaftlichen Betrieben gelten bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Eine feste Verdienstgrenze gibt es bei dieser Beschäftigungsform nicht, trotzdem können Steuern anfallen.
Davon zu unterscheiden ist der Minijob mit Verdienstgrenze. 2026 liegt diese Grenze bei durchschnittlich 603 Euro im Monat. Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro entspricht das ungefähr 43,38 Arbeitsstunden monatlich. Wer mehr verdienen möchte, kann unter den Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung auch deutlich mehr arbeiten.
| Beschäftigungsform | Typische Grenze | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Kurzfristige Beschäftigung | 3 Monate oder 70 Arbeitstage | Keine feste Verdienstgrenze, aber steuerliche Prüfung |
| Minijob mit Verdienstgrenze | Durchschnittlich 603 Euro monatlich | Geeignet für regelmäßige Nebenjobs |
| Werkstudentenstelle | Vor allem während der Vorlesungszeit relevant | Studium muss im Mittelpunkt bleiben |
Ich halte diese Unterscheidung für besonders wichtig, weil viele Angebote pauschal als Minijob bezeichnet werden. Das kann zu falschen Erwartungen führen, etwa bei Arbeitszeit, Sozialversicherung oder der Frage, ob der Verdienst begrenzt ist.
Welche Regeln für Schülerinnen und Schüler gelten
Bei Minderjährigen steht der Schutz vor Überforderung an erster Stelle. Grundlage sind das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Eine Beschäftigung darf weder die Gesundheit noch die schulische Entwicklung beeinträchtigen, und bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Ab 13 Jahren sind nur leichte Tätigkeiten erlaubt
Kinder ab 13 Jahren dürfen nur leichte und geeignete Arbeiten übernehmen, zum Beispiel Nachhilfe, Zeitungen austragen, Botengänge oder Hilfe im Haushalt. Die täglichen und wöchentlichen Grenzen sind deutlich niedriger als bei älteren Jugendlichen. Gefährliche Maschinen, schwere Lasten, Nachtarbeit und Tätigkeiten mit erheblichem Unfallrisiko sind tabu.
Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gilt die Feriengrenze
Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, darf in den Schulferien höchstens 20 Arbeitstage beziehungsweise vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. In dieser Zeit sind normalerweise bis zu acht Stunden täglich und höchstens 40 Stunden pro Woche an fünf Tagen erlaubt. Der Einsatz liegt in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr.
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Wochenendarbeit ist nur in bestimmten Branchen und unter besonderen Bedingungen zulässig. Auch Pausen sind vorgeschrieben. Bei mehr als 4,5 bis sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten nötig, bei mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten.
Ab 18 Jahren gelten die Regeln für Erwachsene
Volljährige Schülerinnen und Schüler unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz. Dennoch bleiben Pausen, Ruhezeiten, Arbeitsschutz und die Pflicht zur korrekten Lohnzahlung bestehen. Der Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Zeitstunde gilt in der Regel auch für Ferienarbeit, nicht jedoch für Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, Minderjährige könnten automatisch jede Tätigkeit zum gleichen Stundenlohn wie Erwachsene ausüben. Das stimmt nicht. Entscheidend sind Alter, Schulpflicht, Ausbildungsstand, Branche und die konkrete Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Welche Tätigkeiten sinnvoll sind
Die beste Stelle ist nicht unbedingt die mit dem höchsten Stundenlohn. Ich würde zuerst prüfen, ob die Arbeit erlaubt, sicher und für die eigene Zukunft nützlich ist. Ein kurzer Einsatz kann bereits zeigen, ob ein Berufsfeld den eigenen Vorstellungen entspricht.
Gute Möglichkeiten für Einsteiger
- Einzelhandel vermittelt Kundenkontakt, Warenwirtschaft und Zuverlässigkeit. Die Aufgaben reichen vom Auffüllen der Regale bis zur Inventur.
- Lager und Logistik passen zu Jugendlichen, die gern praktisch arbeiten. Hier müssen Arbeitskleidung, Hebehilfen und Sicherheitsregeln stimmen.
- Gastronomie und Veranstaltungen trainieren Stressresistenz und Teamarbeit. Unregelmäßige Arbeitszeiten und spätes Arbeiten müssen bei Minderjährigen genau geprüft werden.
- Nachhilfe und Kinderbetreuung eignen sich für Schülerinnen und Schüler mit guten Fachkenntnissen oder Verantwortungsgefühl. Eine klare Absprache zu Zeiten und Aufgaben ist besonders wichtig.
- Büro und digitale Aufgaben können erste Erfahrungen mit Organisation, Datenpflege oder Kundenkommunikation vermitteln.
- Gartenbau und Landwirtschaft bieten viele saisonale Stellen, verlangen aber körperliche Belastbarkeit und einen sorgfältigen Blick auf den Arbeitsschutz.
Für die spätere Bewerbung zählt nicht nur der Firmenname. Auch kleine Aufgaben lassen sich sinnvoll beschreiben, etwa pünktliches Arbeiten, Kundenkontakt, Kassenverantwortung, Teamarbeit oder das selbstständige Organisieren von Abläufen. Genau solche Beispiele machen einen kurzen Einsatz im Lebenslauf glaubwürdig.
Wie du eine passende Stelle findest und prüfst
Viele gute Angebote entstehen durch direkte Nachfrage. Supermärkte, Cafés, Gärtnereien, Handwerksbetriebe, Vereine und kleinere Unternehmen planen saisonale Unterstützung oft frühzeitig. Zusätzlich helfen Jobbörsen, die Agentur für Arbeit, Aushänge und Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld.
- Zeitraum festlegen und prüfen, wie viele Arbeitstage innerhalb des Kalenderjahres noch zulässig sind.
- Aufgaben auswählen, die zum Alter, zur Gesundheit und zu den eigenen Fähigkeiten passen.
- Schriftlich bewerben, auch wenn der Betrieb zunächst nur mündlich Unterstützung sucht.
- Vertrag prüfen, bevor die erste Schicht beginnt.
- Arbeitszeiten dokumentieren und die Abrechnung mit den tatsächlich geleisteten Stunden vergleichen.
In den Vertrag gehören mindestens Arbeitgeber, Tätigkeit, Beginn und Ende, Arbeitszeit, Pausen, Stundenlohn, Auszahlungstermin und Urlaubsregelung. Bei Minderjährigen sollten die Eltern den Vertrag ebenfalls lesen. Fehlen diese Angaben oder wird nur Barzahlung ohne Abrechnung angeboten, würde ich Abstand nehmen.
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Warnzeichen bei unseriösen Angeboten
- Es wird ein ungewöhnlich hoher Verdienst ohne klare Tätigkeit versprochen.
- Der Arbeitgeber verlangt Geld für Kleidung, Schulungen oder die Vermittlung.
- Arbeitszeit und Bezahlung sollen erst später festgelegt werden.
- Es gibt keinen schriftlichen Vertrag oder keine nachvollziehbare Abrechnung.
- Der Einsatz findet nachts, mit gefährlichen Geräten oder ohne Einweisung statt.
Ein Ferienjob darf anstrengend sein, aber er sollte nie undurchsichtig wirken. Schülerinnen und Schüler sind während der Arbeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Trotzdem muss der Arbeitgeber die Beschäftigung ordnungsgemäß anmelden und für sichere Arbeitsbedingungen sorgen.
Was für Studierende und bei der Abrechnung wichtig ist
Studierende können in den Semesterferien ebenfalls kurzfristig arbeiten. Wird die Tätigkeit von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt, ist sie meist sozialversicherungsfrei. Die genaue Beurteilung hängt aber auch davon ab, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und welche weiteren Jobs bestehen.
Wer länger im Unternehmen bleiben möchte, landet häufig bei einer Werkstudentenstelle. Während der Vorlesungszeit gilt dabei grundsätzlich die 20-Stunden-Regel pro Woche, damit das Studium im Mittelpunkt bleibt. In der vorlesungsfreien Zeit ist mehr Arbeitszeit möglich, die gesamte Beschäftigung muss aber weiterhin sozialversicherungsrechtlich korrekt eingeordnet werden.
Auch eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht automatisch steuerfrei. Der Arbeitgeber kann Lohnsteuer einbehalten. Ob am Ende tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten Jahreseinkommen und der persönlichen Steuerklasse ab. Bei einem insgesamt niedrigen Einkommen kann sich eine Steuererklärung lohnen.
Das Kindergeld bleibt bei minderjährigen Kindern normalerweise unberührt. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium gelten zusätzliche Bedingungen, besonders bei regelmäßiger Arbeit neben der Ausbildung. Für 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind. Bei längeren oder wiederkehrenden Einsätzen sollten Eltern die Auswirkungen auf den konkreten Anspruch prüfen.
BAföG, Familienversicherung und weitere Leistungen können ebenfalls eine Rolle spielen. Ein einzelner kurzer Einsatz ist oft unproblematisch, aber mehrere Jobs oder hohe Gesamteinkünfte verändern die Bewertung. Ich empfehle deshalb, vor der Unterschrift alle bestehenden Beschäftigungen zusammenzurechnen und bei Unsicherheit die Krankenkasse, das Studierendenwerk oder die zuständige Beratungsstelle einzubeziehen.
Ein guter Sommerjob zahlt sich auch später aus
Der finanzielle Ertrag ist nur ein Teil des Nutzens. Wer pünktlich erscheint, Fragen stellt, Arbeitszeiten notiert und sich am Ende ein kurzes Arbeitszeugnis geben lässt, gewinnt Erfahrungen, die bei der nächsten Bewerbung deutlich mehr zählen als ein beliebiges Stichwort im Lebenslauf.
Meine wichtigste Empfehlung lautet deshalb, nicht nur auf den Stundenlohn zu schauen. Ein klar befristeter, sicherer und gut organisierter Einsatz mit fairer Betreuung kann der erste echte Schritt in Richtung Ausbildung, Studium oder Wunschberuf sein.