Der große Tag rückt näher, die Schultüte ist gekauft und trotzdem bleibt eine wichtige Frage offen: Wann beginnt die Grundschule in Brandenburg genau? Für das Schuljahr 2025/26 lag der erste Unterrichtstag am Montag, dem 8. September 2025. Entscheidend ist außerdem der Unterschied zwischen der offiziellen Einschulungsfeier, der Anmeldung, der Schuleingangsuntersuchung und dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn.
Die wichtigsten Termine für den Schulstart 2025 auf einen Blick
- Erster Schultag: Montag, 8. September 2025
- Einschulungsfeier: In der Regel Samstag, 6. September 2025
- Stichtag: Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt wurden
- Anmeldung: Regional unterschiedlich, meistens bis Ende Februar 2025
- Schulärztliche Untersuchung: In der Regel bis Ende April 2025

Wann begann die Schule in Brandenburg 2025 genau
Der Unterricht im Land Brandenburg startete nach den Sommerferien am Montag, dem 8. September 2025. Das galt für die öffentlichen Schulen und grundsätzlich auch für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger des neuen Schuljahres 2025/26. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg nannte außerdem rund 24.100 Erstklässler, die in diesem Schuljahr eingeschult wurden.
Die eigentliche Einschulungsfeier fand meist schon am Samstag, dem 6. September 2025, statt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen landesweit für jede Schule verbindlichen Veranstaltungstermin. Die Grundschulen organisieren ihre Feiern selbst, weshalb Uhrzeit, Ablauf und teilweise auch der Tag abweichen können.
| Termin | Bedeutung |
|---|---|
| Samstag, 6. September 2025 | Einschulungsfeier an vielen Grundschulen |
| Montag, 8. September 2025 | Erster regulärer Unterrichtstag |
| Donnerstag, 24. Juli 2025 | Beginn der Sommerferien |
Ich würde deshalb immer die Einladung der zuständigen Grundschule höher gewichten als allgemeine Kalenderangaben. Dort stehen der Treffpunkt, die Einteilung der Klassen, die benötigten Materialien und die genaue Dauer der ersten Schulveranstaltung.
Welche Kinder 2025 schulpflichtig waren
In Brandenburg gilt der 30. September als Stichtag. Schulpflichtig wurden 2025 alle Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt geworden sind. Das betrifft in der Regel Kinder mit einem Geburtsdatum bis einschließlich 30. September 2019.
Ein Kind, das beispielsweise am 30. September 2025 sechs Jahre alt wurde, begann normalerweise ebenfalls im August beziehungsweise zum Schuljahresbeginn 2025 mit der Schule. Die Einschulung richtet sich also nicht allein danach, ob das Kind am ersten Schultag bereits sechs Jahre alt war.
Vorzeitige Einschulung und Zurückstellung
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2019 geboren wurden, konnten auf Antrag vorzeitig aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Aufnahme auch möglich, wenn das Kind erst nach dem 31. Dezember, aber vor dem 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt wird.
Umgekehrt kann eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass ein Kind dem Unterricht der ersten Klasse noch nicht erfolgreich folgen kann. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach der schulärztlichen Untersuchung und einer Beratung. Gerade bei Kindern, die zwischen Juli und September sechs Jahre alt werden, sollten Eltern ihre Einschätzung frühzeitig mit der Schule besprechen.
Wie die Anmeldung für die Grundschule ablief
Die konkreten Anmeldezeiträume wurden von den Städten, Ämtern und Gemeinden festgelegt. Üblicherweise begann die Anmeldung im Herbst vor der Einschulung und endete bis Ende Februar 2025. Wer die Frist verpasste, sollte sofort die zuständige Grundschule oder den Schulträger kontaktieren, statt auf eine automatische Nachmeldung zu hoffen.
Welche Schule zuständig ist, hängt vom Wohnort und vom jeweiligen Schulbezirk ab. In manchen Gemeinden gibt es deckungsgleiche Schulbezirke, sodass Eltern zwischen mehreren Schulen wählen können. Einen Anspruch auf die Wunschschule gibt es aber nicht, wenn deren Aufnahmekapazität überschritten wird.
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Diese Unterlagen waren wichtig
- Geburtsurkunde des Kindes
- Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung, sofern keine Befreiung vorlag
- gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Unterlagen für Anträge auf vorzeitige Einschulung, Zurückstellung oder eine andere Grundschule
Auch bei einer digitalen Anmeldung musste das Kind grundsätzlich persönlich in der Schule vorgestellt werden. Das Schulportal Brandenburg erleichterte die Datenerfassung, ersetzte aber nicht das persönliche Aufnahmegespräch.
Wer eine Schule in freier Trägerschaft bevorzugte, musste sein Kind zusätzlich bei der örtlich zuständigen öffentlichen Grundschule anmelden und diese über die Anmeldung an der Ersatzschule informieren. Sobald die private oder freie Schule die Aufnahme bestätigte, musste die zuständige Grundschule ebenfalls benachrichtigt werden.
Welche Untersuchungen und Entscheidungen danach folgten
Im Aufnahmeverfahren gehörte die schulärztliche Untersuchung zu den festen Schritten. Sie wurde vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des zuständigen Gesundheitsamtes organisiert und sollte im Regelfall bis Ende April des Einschulungsjahres abgeschlossen sein.
Bei der Untersuchung geht es nicht darum, Kinder auszusortieren. Sie soll zeigen, ob gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Besonderheiten berücksichtigt werden müssen und welche Unterstützung sinnvoll sein könnte. Das Ergebnis wird der Schule mitgeteilt und bei der Aufnahmeentscheidung berücksichtigt.
Die Aufnahme- oder Ablehnungsbescheide wurden normalerweise Ende Mai oder Anfang Juni verschickt. Bei einem Antrag auf eine andere als die zuständige Grundschule konnten zusätzlich die Wohnortnähe, freie Plätze und ein nachweisbarer wichtiger Grund eine Rolle spielen.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Geschwister an einer bestimmten Schule automatisch einen Platz sichern. Das kann die Betreuung erleichtern, reicht allein aber nicht immer als wichtiger Grund aus. Deshalb sollten Eltern besondere Umstände schriftlich und möglichst früh belegen.
Wie der Start in die erste Klasse leichter gelingt
Die beste Vorbereitung besteht meiner Erfahrung nach nicht darin, mit dem Kind schon Wochen vorher Arbeitsblätter abzuarbeiten. Viel wichtiger sind ein sicherer Schulweg, ein verlässlicher Schlafrhythmus und kleine selbstständige Routinen.
- Den Schulweg mehrmals gemeinsam gehen und gefährliche Stellen besprechen
- Das morgendliche Aufstehen bereits vor Schulbeginn üben
- Schultasche, Brotdose und Trinkflasche gemeinsam vorbereiten
- Das eigene Material beschriften und den Umgang mit der Schultasche üben
- Vorlesen, Erzählen, Schneiden, Malen und einfache Zahlenspiele in den Alltag einbauen
Eltern sollten außerdem nicht erwarten, dass am ersten Schultag bereits alles reibungslos funktioniert. Manche Kinder sind begeistert, andere zurückhaltend oder nach der Feier völlig erschöpft. Ich halte es für sinnvoll, den Nachmittag bewusst frei zu lassen und der neuen Situation Zeit zu geben.
Bei der Ausstattung lohnt sich Zurückhaltung. Die Schule gibt meist eine konkrete Materialliste aus, und diese sollte zuerst abgewartet werden. So lassen sich Fehlkäufe vermeiden, denn nicht jede teure Schultasche und nicht jedes Lernspiel bringt einen echten Vorteil.
Was vom Schulstart 2025 für Familien wichtig bleibt
Die zentrale Antwort lautet klar: Der erste Unterrichtstag für die Grundschule in Brandenburg war der 8. September 2025. Die Einschulungsfeiern lagen meist am Samstag davor, also am 6. September, wurden aber von den einzelnen Schulen organisiert.
Für Familien waren neben dem Termin vor allem der Stichtag, die Anmeldung im zuständigen Schulbezirk, die persönliche Vorstellung des Kindes und die schulärztliche Untersuchung entscheidend. Wer diese Schritte rechtzeitig erledigt und den Schulweg gemeinsam übt, schafft eine gute Grundlage für einen ruhigen Start.
Da sich Fristen und Ferientermine für jedes Schuljahr ändern können, sollten Eltern bei späteren Einschulungen immer den aktuellen Schuljahreskalender und die Mitteilungen des örtlichen Schulträgers prüfen. Die Grundschule vor Ort bleibt die verlässlichste Anlaufstelle für alle Details, die über den landesweiten Termin hinausgehen.