Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz oder eine neue Stelle ist fast fertig, doch vom früheren Arbeitgeber fehlt noch der Nachweis über die geleistete Arbeit. Wer ein Arbeitszeugnis anfordern möchte, sollte dabei nicht nur auf höfliche Formulierungen achten, sondern auch Fristen, Zeugnisart und rechtliche Ansprüche kennen. Ich zeige, wie die Anfrage praktisch funktioniert, wann ein Zwischenzeugnis sinnvoll ist und was bei Verzögerungen oder fehlerhaften Bewertungen hilft.
Mit diesen Schritten kommt das Zeugnis zuverlässig auf den Weg
- Anspruch prüfen und zwischen einfachem, qualifiziertem und Zwischenzeugnis unterscheiden.
- Die Anfrage schriftlich an Arbeitgeber oder Personalabteilung senden.
- Für Bewerbungen das Zeugnis möglichst vor dem letzten Arbeitstag anfordern.
- Bei Verzögerungen eine angemessene Frist von 10 bis 14 Tagen setzen.
- Den Inhalt auf Tätigkeit, Leistung, Verhalten, Datum und formale Fehler kontrollieren.

Wann ein Arbeitszeugnis zusteht und welche Variante passt
Endet ein Arbeitsverhältnis, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Die gesetzliche Grundlage ist § 109 Gewerbeordnung. Das gilt auch bei kurzer Beschäftigungsdauer, etwa bei einem Nebenjob, wobei eine ausführliche Leistungsbewertung nach wenigen Tagen kaum sinnvoll möglich ist.
Beim einfachen Zeugnis werden nur Art und Dauer der Tätigkeit beschrieben. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten. Für Bewerbungen empfehle ich meistens die qualifizierte Variante, weil sie nicht nur bestätigt, dass jemand beschäftigt war, sondern auch berufliche Fähigkeiten und Zusammenarbeit einordnet.
| Zeugnisart | Wann sie passt | Typischer Inhalt |
|---|---|---|
| Einfaches Zeugnis | Kurze Tätigkeit oder ausdrücklicher Wunsch nach einer reinen Tätigkeitsbestätigung | Position, Aufgaben, Beginn und Ende |
| Qualifiziertes Zeugnis | Bewerbung nach einer beendeten Beschäftigung | Aufgaben, Leistung und Verhalten |
| Zwischenzeugnis | Bestehendes Arbeitsverhältnis mit berechtigtem Anlass | Aktueller Tätigkeits- und Leistungsstand |
Ein Zwischenzeugnis kann beispielsweise bei einem Wechsel der Führungskraft, einer längeren Elternzeit, einer Versetzung oder einer bevorstehenden Bewerbung sinnvoll sein. Einen Anspruch gibt es nicht automatisch bei jedem Wunsch. Entscheidend ist meist ein berechtigtes Interesse, das ich in der Anfrage kurz nennen würde.
So stellst du die Anfrage, damit sie nicht liegen bleibt
Am zuverlässigsten ist eine kurze E-Mail oder ein Brief an die Personalabteilung, die direkte Führungskraft oder den Arbeitgeber. Entscheidend sind ein konkretes Ausstellungsdatum, die gewünschte Zeugnisart und die vollständigen Angaben zur Beschäftigung.
- Arbeitsverhältnis und Beschäftigungszeit eindeutig nennen.
- Ein qualifiziertes oder einfaches Zeugnis ausdrücklich auswählen.
- Bei einem Endzeugnis auf das bevorstehende Ende oder das bereits beendete Arbeitsverhältnis hinweisen.
- Eine realistische Frist für die Ausstellung setzen.
- Die Anfrage und den Versandnachweis aufbewahren.
Für eine Bewerbung würde ich das Zeugnis schon anfordern, sobald das Ende des Arbeitsverhältnisses feststeht. Bei einer Kündigungsfrist muss man nicht bis zum letzten Tag warten. Das Dokument kann dann rechtzeitig geprüft werden, ohne dass der Bewerbungsprozess von der ehemaligen Personalabteilung abhängt.
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Ein passender Mustertext
Betreff: Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
„Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über meine Beschäftigung als [Position] im Zeitraum vom [Datum] bis zum [Datum] aus. Ich benötige das Zeugnis für meine weiteren Bewerbungen und bitte um Zusendung bis zum [Datum]. Vielen Dank.“
Bei einem Zwischenzeugnis sollte der Anlass ergänzt werden, etwa ein Vorgesetztenwechsel oder eine geplante längere Abwesenheit. Eine ausführliche Rechtfertigung ist nicht nötig. Klarheit und ein sachlicher Ton bringen hier mehr als eine lange Erklärung.
Diese rechtlichen Grenzen solltest du kennen
Ein Arbeitszeugnis muss klar, verständlich und wahr sein. Es darf also nicht absichtlich durch versteckte Formulierungen eine andere Aussage vermitteln. Gleichzeitig soll es wohlwollend formuliert sein und das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.
Das Gesetz schreibt keine einheitliche Tagesfrist vor, innerhalb derer jedes Zeugnis ausgestellt werden muss. Trotzdem sollte der Arbeitgeber die Ausstellung nicht ohne Grund hinauszögern. In der Praxis sind einige Wochen bei einem Endzeugnis nicht ungewöhnlich, eine völlige Funkstille über längere Zeit sollte ich jedoch nicht einfach hinnehmen.
Der Anspruch kann durch arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen deutlich früher gefährdet sein. Daneben gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die meist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer mehrere Monate oder Jahre wartet, riskiert zusätzlich, dass der Anspruch wegen verspäteter Geltendmachung als verwirkt angesehen wird.
Eine elektronische Version ist möglich, wenn die beschäftigte Person zustimmt. Ohne diese Zustimmung bleibt die klassische schriftliche Ausfertigung der sichere Standard. Einen Anspruch auf eine bestimmte Dankes- oder Wunschformel am Ende des Zeugnisses gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dagegen nicht.
Wenn das Zeugnis ausbleibt oder Fehler enthält
Reagiert der Arbeitgeber nicht, würde ich zunächst freundlich nachfassen und die ursprüngliche Anfrage erneut anhängen. Bleibt auch das erfolglos, folgt ein kurzes Schreiben mit einer Frist von 10 bis 14 Tagen. Die Frist sollte ein konkretes Datum enthalten und nicht nur „so schnell wie möglich“ verlangen.
Ein fehlerhaftes Zeugnis sollte man nicht vorschnell unterschreiben oder einfach archivieren. Zu prüfen sind insbesondere der Name, die Beschäftigungsdaten, die Tätigkeitsbeschreibung, die Reihenfolge der Aufgaben, die Leistungsbewertung und Aussagen zum Verhalten. Auch Rechtschreibfehler oder ein falsches Beendigungsdatum gehören korrigiert.
Bei einer Berichtigung sollte ich nicht pauschal schreiben, das Zeugnis sei „zu schlecht“. Besser sind konkrete Änderungswünsche mit nachvollziehbarer Begründung. Wer eine deutlich überdurchschnittliche Bewertung verlangt, muss diese im Streitfall häufig mit konkreten Leistungen, Zielerreichungen oder früheren Beurteilungen stützen.
Kommt keine Einigung zustande, kann das Arbeitsgericht die Ausstellung oder Berichtigung prüfen. Vor einer Klage helfen oft der Betriebsrat, eine Gewerkschaft, eine Arbeitnehmerberatung oder eine anwaltliche Erstberatung. Besonders wichtig ist, vorher den Arbeitsvertrag auf Ausschlussfristen zu kontrollieren.
Was das für Schule, Ausbildung und Bewerbung bedeutet
Ein Schulzeugnis und ein Arbeitszeugnis sind zwei verschiedene Dokumente. Das Schulzeugnis bewertet schulische Leistungen, während das Arbeitszeugnis eine Beschäftigung beschreibt. Bei Bewerbungen für eine Ausbildung können deshalb beide Unterlagen wichtig sein, aber sie ersetzen einander nicht.
Für Auszubildende gilt § 16 Berufsbildungsgesetz. Der Ausbildungsbetrieb muss bei Beendigung der Berufsausbildung ein Zeugnis ausstellen. Es enthält mindestens Angaben zu Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie zu den erworbenen beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten. Auf Wunsch kommen Angaben zu Verhalten und Leistung hinzu.
Wer neben der Schule in einem Betrieb arbeitet, etwa in einem Ferienjob, Minijob oder als studentische Hilfskraft, kann bei einem echten Arbeitsverhältnis ebenfalls ein Zeugnis verlangen. Bei einem kurzen Pflichtpraktikum ist die rechtliche Einordnung dagegen anders. Dort sollte man mindestens eine aussagekräftige Praktikumsbescheinigung mit Zeitraum und Tätigkeiten anfordern.
In einer Bewerbung muss nicht jedes alte Zeugnis auftauchen. Für einen Ausbildungsplatz zählt oft der Bezug zur angestrebten Fachrichtung stärker als ein Nebenjob ohne fachliche Verbindung. Ich würde lieber wenige passende Nachweise einreichen als eine unübersichtliche Sammlung von Dokumenten.
Mit einer kleinen Zeugnisroutine vermeidest du spätere Nachteile
Am besten kümmert man sich um das Zeugnis nicht erst dann, wenn eine Bewerbungsfrist in wenigen Tagen endet. Sobald das Ende der Beschäftigung absehbar ist, sollte die Anfrage schriftlich rausgehen und eine Kopie im eigenen Bewerbungsordner landen.
- Arbeitsvertrag und Beendigungsdatum bereithalten.
- Zwischenzeugnisse und Leistungsnachweise sammeln.
- Das fertige Dokument auf Daten und Formulierungen prüfen.
- Bei Problemen zeitnah schriftlich widersprechen.
Ein Arbeitszeugnis ist kein Schulzeugnis mit einfachen Noten, sondern eine berufliche Einschätzung in Fließtextform. Wer den Anspruch früh geltend macht, die richtige Zeugnisart wählt und Fehler konkret anspricht, verbessert seine Ausgangslage für Ausbildung, Studium und den nächsten beruflichen Schritt erheblich.